Allgemeine Geschäftsbedingungen der compt gut hard & software GmbH
  1. Geltung der Bedingung
    Lieferungen, Leistungen und Angebote von compt gut erfolgen aus-
    schließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Spätestens mit der Bestellung der Ware oder Leistung gelten die Bedingungen als angenommen. Änderungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn compt gut sie schriftlich bestätigt hat.
  2. Angebot und Auftragsbestätigung
    Die Angebote sind freibleibend in Bezug auf Preis, Liefermöglich-
    keit und Lieferfristen. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftrags-
    bestätigung durch compt gut oder mit Beginn der Lieferung zustande.
  3. Umfang der Leistungen
    Für den Umfang der Leistungen ist das schriftliche Angebot bzw. die
    schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend.
  4. Lieferung und Lieferfristen
    Das Recht zu Teillieferungen und deren Fakturierung bleibt compt gut
    ausdrücklich vorbehalten. Bei schuldhafter Überschreitung einer vereinbarten Lieferfrist ist Lieferverzug erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist gegeben. Ein Liefervertrag scheidet aus bei nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung.
    Unvorhergesehene Lieferhindernisse, z.B. urheberrechtlich bedingte Lieferverbote, Fabrikations- oder Lieferstörungen bei compt gut oder dessen Vorlieferanten, z.B. durch höhere Gewalt, Streik, Aussperrungen, berechtigen compt gut die bestätigten Lieferverpflichtungen angemessen zu verlängern oder vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich in diesem Fall die Lieferzeit oder wird compt gut von der Lieferverpflichtung frei, so entfallen etwaige, hieraus hergeleitete Schadenersatzansprüche und Rücktrittsrechte des Bestellers.
    Bei Druckaufträgen sind Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 30 % der bestellten Auflage üblich und berechtigen nicht zur Beanstandung.
  5. Gefahrenübergang
    Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferteile auf den
    Besteller über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder compt gut andere Leistungen wie zum Beispiel die Versandkosten vertraglich zu übernehmen hat. Ist die Ware vom Besteller abzuholen, geht die Gefahr mit der Anzeige der Bereitstellung auf den Besteller über. Sollte es der Besteller verlangen, wird compt gut auf dessen Kosten und entsprechend dessen Anweisungen eine Versicherung abschließen.
  6. Preise, Zahlungsverzug
    Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung von compt gut genann-
    ten Preise zuzüglich der am Tag der Rechnung gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer ausschließlich Kosten der Verpackung. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.
    Bei Zahlungsverzug ist compt gut berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Der Kunde kann mit Gegenforderungen nur aufrechnen oder wegen Gegenansprüchen ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig sind.
    Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur zahlungs-
    halber angenommen.
  7. Eigentumsvorbehalt
    Die Ware wird unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleibt bis zur
    vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus den beiderseitigen Geschäftsbeziehungen Eigentum von compt gut.
  8. Gewährleistung
    Bei allen Geschäften gilt die gesetzliche Gewährleistungspflicht, solange
    nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Bei begründeten Mängelrügen leistet der Verkäufer nach seiner Wahl Nachbesserung oder Ersatz. Sollte eine Nachbesserung unzumutbar oder ein Ersatz nicht möglich sein, erhält der Käufer eine Gutschrift. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Mängel der Ware müssen compt gut unverzüglich, und zwar offensichtliche Mängel spätestens innerhalb einer Woche nach Eingang der Sendung, verdeckte Mängel spätestens innerhalb von einer Woche nach deren Kenntnis, schriftlich angezeigt werden. Eine Versäumung dieser Frist führt zum Ausschluss der Gewährleistung.
    Verkauft compt gut Produkte oder Programme Dritter, so übernimmt compt gut keine Gewähr für die Brauchbarkeit und Mängelfreiheit. compt gut ist lediglich verpflichtet, etwaige Schadenersatzansprüche gegen den Dritten an den Käufer abzutreten.
    Stellt compt gut Dienstleistungen zur Verfügung, so haftet compt gut nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
  9. Urheberrecht
    Der Besteller von Programmen erwirbt an diesen nur die mit ihm aus-
    drücklich schriftlich vereinbarten Rechte. Der Urheber des Programms bestimmt den Umfang der übertragenen Nutzungsrechte in seinen
    Lizenzbedingungen. Diese Lizenzbedingungen liegen entweder dem Programm bei oder sind auf der homepage des Herstellers nachzulesen. Sie werden vom Besteller mit dem Kauf, spätestens mit dem Öffnen der Verpackung und dem Einsatz der Programme anerkannt. Das Dupli-
    zieren von Programmen und Dokumentationen sowie die Weitergabe an Dritte ist nur aufgrund ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung zulässig. Die Übertragung von Rechten erfolgt nur soweit diese compt gut zustehen.
    Wiederverkäufer (in diesem Fall compt gut) erwerben kein Nutzungsrecht, sondern nur das Recht zur Übertragung der in den Lizenzbedingungen zugestandenen Nutzungsrechte auf den jeweiligen Endanwender.
  10. Haftung
    Die Haftung von compt gut ist auf solche Schäden beschränkt, mit deren
    Eintritt bei Vertragsschluss nach den damals bekannten Umständen vernünftigerweise zu rechnen war. compt gut haftet nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn. Die Haftung von compt gut für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten, für zugesicherte Eigenschaften sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt von den vorgenannten Haftungsbeschränkungen unberührt. Die Schadenersatzansprüche verjähren mit Ablauf von sechs Monaten seit Lieferung bzw. Erbringung der Serviceleistung. Die Haftung ist beschränkt auf 50 % der Vertragssumme.
  11. Salvatorische Klausel
    Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein
    oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine neue wirksame ersetzt, die möglichst denselben rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck erfüllt.
  12. Gerichtsstand und Erfüllungsort
    Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Bielefeld. Für Streitigkeiten, auch soweit sie die Wirksamkeit des Vertrages
    oder dieser AGB betreffen, ist Gerichtsstand Bielefeld. Das gesamte Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.